Umgebung :: Kommentar
Landrat Friese antwortet auf Anfragen im Kreistag Autor: Matthias Geigk 09.10.2007 12:26
von Ulrich Hirthe 09.10.2007 09:14
Landrat Friese hat auf meine Anfragen am 01.10.2007 geantwortet, welche ich in der Kreistagssitzung am 12.09.2007 an ihn gestellt hatte.
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Der Landrat bestätigt in seinem Schreiben, dass erst nach einem rechtsstaatlich durchgeführten Planungsverfahren der Genehmigungsfall für die Umsiedlung der Orte Atterwasch, Kerkwitz und Grabko eintreten könnte. Bei diesem (nur) für Vattenfall positiven Ergebnis würden die Ausgleichsverhandlungen direkt zwischen dem Unternehmen und den Betroffenen erfolgen.
Er sei dagegen gestützt durch den Kreistagsbeschluss und den Sonderausschuss befugt, an der Spitze einer Verhandlungsgruppe Verhandlungen mit Vattenfall und der Landesregierung aufzunehmen, um darüber hinausgehende Ausgleichsmaßnahmen für den Landkreis und die Stadt Cottbus auszuhandeln.
Dazu habe er „Wunschlisten“ von Städten und Ämtern eingeholt, um sie in die Verhandlungen nach Möglichkeit einzubringen.
Legitimiert sei er durch die Entscheidung des Kreistages, dessen Abgeordnete per Wahl dazu befugt sind.
Und hier kommt sein mehrfach geäußerter Satz: Üblicherweise werden Verhandlungen nicht „auf dem Marktplatz“ ausgetragen.
Das Schreiben endet mit dem Hinweis, dass über die Zustimmung zu den erzielten Ergebnissen wiederum der Kreistag entscheidet und dass weder Verhandlungen noch eventuelle Ergebnisse ein notwendiges rechtsstaatliches Verfahren ersetzen, folglich werden auch keine wie auch immer gelagerten Landkreisinteressen „verkauft“. |
Mein Kommentar dazu:
Der oben genannte Genehmigungsfall ist derzeit rein hypothetisch.
Landrat Friese verhandelt also munter über einen Sachverhalt, für den es derzeit keine gesetzliche Grundlage gibt und für einen Zeitraum der jenseits seiner Kompetenzen als Landrat liegen könnte.
Wie geht Landrat Friese mit der Meinung seiner Genossen im Sonderausschuss um, welche keinen Neuaufschluss von Tagebauen wollen? Was bietet er für die erwähnten Ausgleichsleistungen an, wenn er nichts zu „verkaufen“ hat? Wie bezieht er die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die betroffenen und beeinträchtigten ein, um deren Eigentum und Lebensgrundlage es bei den Verhandlungen geht?
Leider haben die Abgeordneten des Kreistages dem Landrat „Blankovollmachten“ erteilt, über deren Konsequenzen wir uns noch alle wundern werden! Aber Gott sei Dank, bald sind Kommunalwahlen! |
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