Mulknitz Forst Lausitz Niederlausitz
Überregional :: Kommentar
Urlaub - ausgesetzte Tiere - und nun?
Autor: Svenja Bauer 04.07.2008 21:00

Schon eine ganze Weile beobachte ich eure Seite, besonders den Tierheim - Teil.
Schön, daß so manches Tier hier vermittelt wurde.
Die Ferien beginnen und manch einer findet vielleicht ein Tier.
Jedes gefundene Tier ist eine "Fundsache!" und muß gemeldet werden.
Wendet euch also an das Tierheim oder/und an das Ordnungsamt.

Beispieltext für eine ordnungsgemäße Fundtieranzeige beim Fundbüro/Ordnungsamt

Nach § 965 BGB ff. melden wir nachstehendes Fundtier.
Das Tier ist derzeit bei uns artgerecht untergebracht und wird betreut.
Anfallende Fütterungs-, Tierarzt- u. Kastrationskosten f. d. Aufbewahrungszeit von 6 Monaten (nach § 973 BGB) werden von uns in Rechnung gestellt (§ 2, § 3 Nr. 3, § 6 Nr. 5 TierSchG). Dann kommt Beschreibung d. Tieres etc.
Es wird Anspruch
- auf Eigentumserwerb erhoben (§ 973 BGB ), falls der Finder das Tier behalten möchte,
- auf Finderlohn geltend gemacht (muss nicht sein)
- ein Aufwendungsersatz geltend gemacht (§§ 970, 971 BGB)
Wir bitten Sie, uns die Fundanzeige zu bestätigen.

Das Beste ist ihr fragt in einem solchen Fall als erstes beim Tierheim nach.








Kommentar zu diesem Beitrag schreiben
<<
Februar 2012
>>
SoMoDiMiDoFrSa
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29